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Aus­gleichs­kas­se des Kan­tons Bern

Mo­der­ni­sie­rung von Ver­fah­ren und Da­te­n­aus­tausch der in­di­vi­du­el­len Konti: Mit der AKB konn­te Lö­wen­fels ein wei­te­res Pro­jekt im Be­reich So­zi­a­l­ver­si­che­run­gen pünkt­lich und ge­set­zes­kon­form um­set­zen.

In einem individuellen Konto (IK) wird das AHV-Einkommen der Versicherten registriert. Ausgleichskassen sind darauf angewiesen, dass diese Daten sicher verwaltet werden und stets verfügbar sind. Nur so kann die Auszahlung der Renten sichergestellt werden. Im Rahmen der AHV-Reform 21 stand bei der Ausgleichskasse des Kantons Bern nun eine umfassende Modernisierung der IK-Handhabung an.

Das Verfahren und den Datenaustausch im Bereich der individuellen Konti und der Versicherungsausweise per 1. Januar 2024 zu modernisieren, war wegen laufender Anpassungen in der Software herausfordernd. Durch die enge Zusammenarbeit beider Parteien wurde das Projekt aber zeitgerecht und erfolgreich auf den 01.01.2024 ausgeliefert.

Zah­len und Fak­ten zum Pro­jekt

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Mo­der­ni­sie­rung von Ver­fah­ren und Da­te­n­aus­tausch der in­di­vi­du­el­len Konti und der Ver­si­che­rungs­aus­wei­se
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Kom­ple­xes Pro­jekt mit lau­fen­den An­pas­sun­gen bei Auf­recht­er­hal­tung des Ta­ges­ge­schäfts
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Zeit­ge­rech­te Um­set­zung und ge­set­zes­kon­for­mer Start auf 01.01.2024 hin

Kun­den­be­dürf­nis­se

Durch die AHV-Reform 21 sollte bei der AKB per 1. Januar 2024 das Verfahren und der Datenaustausch im Bereich der individuellen Konti und der Versicherungsausweise modernisiert werden. Der Kunde wünschte eine Umsetzung dieser gesetzlichen Anforderungen innerhalb der NIL-Applikation. Löwenfels hat sich dieser Herausforderung gerne angenommen und in einem mehrmonatigen Projekt, nahe am Kunden, umgesetzt.

Die daraus resultierenden Anpassungen sollen vor allem die Handhabung der individuellen Konti (IK) betreffen. So werden IK nun nicht mehr abgeschlossen. Die mehrfache Durchführung der Zusammenrufe der IK (sog. ZIK) ist möglich, ebenfalls die Referenzierung eines Zusammenrufs mit ZIK-Auftrags-ID.
Zudem erhält jede Buchung zur Referenzierung eine eindeutige IK-Buchungs-ID, so können Mehrfachbuchungen verhindert werden.

Eine weitere Verbesserung ist, dass die Zusammenrufe der Konti strukturiert übermittelt werden können, beispielsweise bei einem Kassenwechsel. Die Option «Verzicht auf Freibetrag für Erwerbstätige im Rentenalter» machte dabei weitere Anpassungen notwendig, ebenfalls erfolgte der Wegfall der Schlüsselzahl 07 für nicht rentenbildende Einkommen.

De­fi­nier­te Ziele

Das Löwenfels Projekt-Team definierte gemeinsam mit den Projektverantwortlichen von Seite Ausgleichskasse des Kantons Bern die Projektziele. Folgende Punkte sollten bei der Entwicklung der Software berücksichtigt werden:

  • Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der AHV-Reform 21 im Bereich IK (individuelles Konto) der NIL-Applikation.
  • Zeitgerechte Auslieferung der erforderlichen Releases per 01.01.2024.
  • Sicherstellung der reibungslosen Abwicklung des Tagesgeschäftes im 2023 trotz laufender Anpassungen an der Applikation.
«Wir sind darauf angewiesen, dass unsere AHV-Daten jederzeit sicher verwaltet werden und stets verfügbar sind. Mit der Löwenfels Partner AG hatten wir einen kompetenten Partner, welcher die Umsetzung dieser Modernisierung zuverlässig, fristgerecht und in hoher Qualität sichergestellt hat.»
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Emanuel Lauber,

Abteilungsleiter Renten und Taggelder , AKB

Er­geb­nis­se

Gemeinsam mit dem Kunden führten wir eine umfassende Anforderungserhebung und -spezifikation in Workshops durch. Dabei wurden die einzelnen Arbeitspakete definiert und die Umsetzung sorgfältig in Sprints und Releases geplant.

Wir setzten dabei auf iterative Programmierung, wobei neue Funktionalitäten und Änderungen zunächst im Testsystem und schliesslich im Produktivsystem aufgeschaltet wurden.

Zur Qualitätssicherung wurden gemeinsame Testblöcke mit dem Kunden durchgeführt und wir nahmen an poolübergreifenden Test-Sessions mit anderen Ausgleichskassen teil. Des Weiteren pflegten wir eine enge Zusammenarbeit mit der Projektgruppe des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV), um die neuesten Entwicklungen in der Wegleitung zu verfolgen und Herausforderungen sowie Inputs aus der Softwareentwicklung zurückzuspielen.

Die gesteckten Ziele wurden vollumfänglich erreicht:

  • Zeitgerechte Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der AHV-Reform 21 im Bereich IK der NIL-Applikation per 01.01.2024.
  • Der Kunde konnte die Prozessierung der IKs in der Applikation gesetzeskonform und vom Tag eins an vornehmen.
  • Das Tagesgeschäft war während den Anpassungen an der Applikation nie tangiert und konnte jederzeit erfolgreich abgewickelt werden.

Natürlich berücksichtigten wir bei der Umsetzung dieses Projekts auch die strengen gesetzlichen Vorgaben und kantonalen Spezifika, die mit der Datenverarbeitung im öffentlichen Bereich einher kommen. Dabei half uns unsere langjährige Expertise im Behördenumfeld, diese Faktoren zu identifizieren und berücksichtigen.

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