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AGB Per­so­na­l­ver­mitt­ler

1.   Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämt­liche Personalvermittlungsdienstleistungen zwischen dem Personalvermittler und der Löwenfels Partner  AG (Löwenfels). Mit der Ein­gabe von Kandidatendossiers durch den Personalvermittler an die Löwenfels, gelten diese AGB als vollumfäng­lich angenommen. Allfällige AGB des Personalvermittlers sind ausdrücklich wegbedungen.

2.    Leistungsumfang und Pflichten des Personalvermittlers

Der Personalvermittler übernimmt für die Löwenfels Partner AG die Selektion und Rekrutierung von Füh­rungs- und Fachpersonal für Dauerstellen auf Erfolgsbasis. Der Personalvermittler hat den vorgeschlagenen Kandi­daten, welche er für eine vakante Stelle empfiehlt, mindestens einmal in einem persönlichen Gespräch auf seine Eignung hinsichtlich der von Löwenfels ausgeschriebenen Stelle und deren Anforderungskriterien überprüft, bevor er ein komplettes Dossier (inkl. Beschreibung des Kandidaten, und alle weiteren für die Bewerbung wichtigen Unterlagen) an die Löwenfels sendet. Die Einreichung des Dossiers erfolgt über die Web-Plattform der Löwenfels.

Die Personalvermittlung erfolgt auf Erfolgsbasis und verleiht dem Personalvermittler kein exklusives Vermittlungs­recht. Löwenfels steht es frei, in Bezug auf die vakante Stelle selbständig tätig zu werden und andere Personalvermittler beizuziehen. Sofern ein Dossier auf die gleiche Stelle von mehreren Personalvermitt­lern oder vom Personalvermittler und dem Kandidaten selbst eingeht, ist der zeitlich erste Eingang massgebend. Die Anstellung eines Kandidaten innerhalb von 12 Monaten nach der Präsentation der Personalvermittlung gilt als Vermittlung, sofern die Einstellung auf die von der Personalvermittlung eingereichten Stelle erfolgt.

Der Personalvermittler leistet Gewähr, über alle zur Ausübung seiner Tätigkeit notwendigen und vorgeschriebenen Bewilligungen des zuständigen Arbeitsamtes und des SECO zu verfügen.

3.    Vermittlungsprämie

Mit der erfolgreichen Vermittlung und Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages zwischen Löwenfels  und dem vom Personalvermittler für die betreffende Stelle vorgeschlagenen Kandidaten, verpflichtet sich Löwenfels zur Bezahlung einer Vermittlungsprämie gemäss separater Vereinbarung mit dem Personalvermittler.

Die Vermittlungsprämie basiert auf dem Bruttojahressalär (fix ohne variable Lohnbestandteile, Pauschalvergütun­gen oder Einmalzahlungen im Zusammenhang mit dem Stellenantritt) gemäss Arbeitsvertrag. Die Vermittlungs­prämie wird nur bei einer Vollanstellung uneingeschränkt bezahlt, beträgt der Anstellungsgrad (Pensum) weniger als 100 Prozent, reduziert sich die Vermittlungsprämie entsprechend.

Die Rechnungsstellung bei erfolgreicher Vermittlung erfolgt seitens des Personalvermittlers nach Stellenantritt. Die Rechnung wird innert 30 Tagen nach Erhalt bezahlt.

4.    Erfolgsgarantie: Rückerstattungsfälle

In den folgenden Fällen ist der Personalvermittler verpflichtet, die Vermittlungsprämie ganz oder teilweise innerhalb von 30 Tagen zurückzuerstatten:

  • Kündigung vor Stellenantritt: zieht der Kandidat nach Vertragsunterzeichnung seine Bewerbung zurück, ist die Vermittlungsprämie vollumfänglich zurückzuerstatten.
  • Kündigung innerhalb der Probezeit (unabhängig davon, ob der Kandidat oder die Löwenfels kündigt):
    • Kündigung innerhalb des ersten Anstellungsmonats, 80 Prozent Rückerstattung der Vermittlungsprämie an Löwenfels;
    • Kündigung innerhalb des zweiten Anstellungsmonats 70%; der Vermittlungsprämie an die Löwenfels;
    • Kündigung im dritten Anstellungsmonats 50 Prozent Rückerstattung der Vermittlungsprämie an die Löwenfels Partner AG.

5.    Abwerbeverbot

Dem Personalvermittler ist es untersagt, Mitarbeiter von Unternehmen der Löwenfels Partner AG direkt zu kontaktieren, um ein Stellenangebot im Sinne einer Abwerbung zu unterbreiten.

6. Datenschutz

Der Personalvermittler verpflichtet sich zu absoluter Diskretion. Jegliche im Rahmen der Stellenvermittlung bekannt gewordene vertrauliche Informationen der Löwenfels  dürfen nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung wei­tergeleitet werden.

7. Schlussbestimmungen

Diese AGB unterliegen ausschliesslich Schweizer Recht. Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Personalvermittler und der Löwenfels ist Luzern.

Luzern, August 2023